Schulungen im Bereich Baugeräte
Neben den regelmäßigen Produktschulungen führen wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben wiederkehrend folgende Schulungen für unsere Servicetechniker durch:
- Auffrischung Ersthelferausbildung
- Schulung zum Erhalt der zertifizierten Schweißernachweise
- Schulung der Elektrofachkräfte
Intensivschulung ZTV-SA
„Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ mit „Nachweis für Eignung und Qualifikation“
Gemäß MVAS 99 Schulungsgruppe (E) innerorts, Landstraßen
Am 11.11.1997 wurde die ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vetragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen an Straßen) vom Bundesminister für Verkehr (BMV) offiziell in Kraft gesetzt. Diese ZTV-SA regeln im Gegensatz zur RSA 95 ganz speziell die Art und Weise der Arbeitsstellensicherung. Auch in Art, Form und Güte der zur verwendenden Materialien (Backen, Leuchten, Absperrschranken, etc.) werden durch „Technische Lieferbedingungen – TL´s“ eindeutig beschrieben.
Das BMVBS gibt den Auftraggebern die Möglichkeit, die Mithaftungsgefahr nach §823 BGB zu minimieren. Die Verkehssicherungspflicht wandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht.
Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, soll der Auftraggeber von den Auftragnehmern einen „Nachweis über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ verlangen. Diese Nachweisurkunde werden Sie kurz nach dieser Schulung erhalten.


















