Mitarbeiter des Technischen Prüfdienst unterhält sich mit einem Kunden

Safe Work: Expertise im technischen Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist mehr als PSA: Neben Schutzkleidung und Helm zählt vor allem ein sicherheitsbewusstes Arbeitsumfeld. Gesetzliche Vorgaben geben Orientierung, doch die praktische Umsetzung erfordert Zeit und Know-how.

Beutlhauser Safe Work unterstützt Betriebe mit praxisnahen Schulungen und einem zuverlässigen technischen Prüfdienst. Gemeinsam schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen, die nicht nur Mitarbeiter schützen, sondern auch Betriebe effizienter machen.

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Technischer Prüfdienst

Arbeitsmittel wie Maschinen, Werkzeuge und Regale müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unser Technischer Prüfdienst unterstützt Sie dabei, die Vorgaben der BetrSichV und DGUV-Vorschriften einzuhalten – zuverlässig und professionell.

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Safe Work Trainer und Schulungsteilnehmer im Gespräch bei einer Staplerschulung

Schulungen

Gut geschultes Personal erkennt Gefahren frühzeitig, schützt die Gesundheit aller Menschen im Betrieb und minimiert nachhaltig Unfallrisiken. Unsere praxisnahen Schulungen und Unterweisungen setzen genau hier an – mit lebendigen Inhalten und erfahrenen Partnern wie der Beutlhauser Akademie, verschiedenen Herstellern sowie führenden Institutionen wie ZUMBau, BG Bau und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Zu den Schulungen

Schulungsraum mit Teilnehmer und Vortragendem

Unterweisungen

Regelmäßige Unterweisungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern entscheidend für Sicherheit und Wissenstransfer. Wir unterstützen Sie dabei, Inhalte aufzufrischen und das Team auf dem neuesten Stand zu halten – praxisnah und effektiv. Und das auch auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.

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Häufig gestellte Fragen rund um Arbeitsschutz

Welche Gesetze regeln den Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz wird durch Gesetze, Verordnungen und Vorschriften geregelt. Das duale System in Deutschland umfasst:

1. Staatlicher Arbeitsschutz

  • Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) usw.
  • Aufsicht und Kontrolle: Zuständig sind Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Arbeitsschutz.
  • Schwerpunkte: Arbeitszeiten, Sicherheit, Gefahrstoffe, Ergonomie und Unfallschutz.

2. Unfallversicherungssystem (Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger)

  • Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
  • Prävention: Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Vorschriften und Beratung.
  • Unfallversicherung: Rehabilitation und Entschädigung bei Unfällen oder Krankheiten.
  • Schulungen: Sicherheitsseminare und Schulungen für Fachkräfte und Sicherheitsbeauftragte.

Zusammenarbeit: Der Staat gibt Gesetze vor, Berufsgenossenschaften setzen sie in der Praxis um. Arbeitgeber müssen beides einhalten.

Wer ist im Unternehmen für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

1. Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:

  • Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG).
  • Schutzmaßnahmen (§ 3 ArbSchG).
  • Unterweisung der Mitarbeiter (§ 12 ArbSchG).
  • Bestellung von Fachkräften (§ 6 ASiG).

2. Delegation der Aufgaben:
Aufgaben können an folgende Rollen delegiert werden:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Beratung und Unterstützung.
  • Betriebsärzte: Arbeitsmedizinische Maßnahmen.
  • Vorgesetzte: Sicherstellung der Vorschriften im Verantwortungsbereich.
  • Sicherheitsbeauftragte: Ehrenamtliche Helfer, die Gefahren melden.

3. Mitbestimmung:
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG).

Zusammenfassung:
Der Arbeitgeber bleibt immer verantwortlich, auch wenn Aufgaben delegiert werden.

Warum ist Arbeitsschutz für Unternehmen wichtig?

Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben, hat aber auch gesundheitliche und wirtschaftliche Vorteile:

Rechtliche Verpflichtung

  • Einhaltung von Gesetzen wie dem ArbSchG
  • Vermeidung von Strafen, Haftung und Schadensersatz

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter: 

  • Weniger Unfälle und Krankheiten
  • Langfristige Gesundheitsförderung (z. B. Ergonomie)

Kosteneinsparung

  • Weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten
  • Geringere Versicherungsbeiträge

Mitarbeitermotivation und -bindung

  • Höhere Zufriedenheit und Loyalität
  • Besseres Image für Fachkräftegewinnung

Verbesserung der Unternehmenskultur

  • Vertrauen und Zusammenarbeit stärken
  • Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt

Vermeidung von Imageschäden

  • Gute Sicherheitsstandards verhindern negative Publicity

Fazit: Arbeitsschutz ist kein reiner Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter, die Effizienz des Betriebs und das Image des Unternehmens. Ein effektiver Arbeitsschutz hilft, Risiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und langfristigen Erfolg zu sichern. 

Was ist technischer Arbeitsschutz?

Der technische Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und umfasst alle Maßnahmen, Vorschriften und Technologien, die darauf abzielen, Gefährdungen und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu minimieren. Dabei stehen vor allem die Gestaltung und Sicherung der Arbeitsumgebung im Fokus. Technischer Arbeitsschutz wird durch technische Vorrichtungen, bauliche Maßnahmen und organisatorische Vorgaben umgesetzt.

Wichtige Aspekte des technischen Arbeitsschutzes: 

  • Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen und Anlagen: Verhinderung von Unfällen durch Schutzeinrichtungen und regelmäßige Wartung und Überprüfung von Maschinen.
  • Gestaltung der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Begrenzung von Lärmbelastung, Staubentwicklung oder gefährlichen Gasen.
  • Gefahrenstoffe und Explosionsschutz: Sicherer Umgang mit Chemikalien und Vermeidung von Explosionen durch technische Systeme wie Absaug- oder Belüftungsanlagen.
  • Schutz vor elektrischen Gefahren: Isolierung von elektrischen Leitungen und Verwendung von Schutzschaltern und regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Anlagen.
  • Bauliche Sicherheitsmaßnahmen: Rutschfeste Böden, Handläufe an Treppen und ausreichend Fluchtwege; Brandschutzmaßnahmen wie Rauchmelder, Löscheinrichtungen und Brandschutztüren
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auch wenn PSA streng genommen nicht direkt zum technischen Arbeitsschutz gehört, wird sie oft in Kombination mit technischen Maßnahmen genutzt, um Arbeitnehmer zusätzlich zu schützen (z. B. Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz).

Ziel des technischen Arbeitsschutzes: Zusammenfassend sorgt der technische Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden durch den Einsatz moderner Technologien, baulicher Maßnahmen und Sicherheitskonzepte.

Was ist organisatorischer Arbeitsschutz?

Organisatorischer Arbeitsschutz umfasst insbesondere die Organisation, Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die dafür sorgen, dass Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren beeinträchtigt werden. 

Inhalte des organisatorischen Arbeitsschutzes: 

  • Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung : Analyse der potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz und Festlegung von Maßnahmen, um Risiken zu minimieren.
  • Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsanweisungen: Definition von Standards für sicheres Arbeiten und Vermittlung von Anweisungen für den Umgang mit Maschinen, Stoffen oder gefährlichen Situationen.
  • Arbeitszeitgestaltung: Berücksichtigung von Pausenzeiten, Höchstarbeitszeiten und Schichtplanung, um Überlastung zu vermeiden.
  • Notfallmanagement: Vorbereitung auf Notfälle (z. B. Brandschutz, Erste Hilfe) und Festlegung von Evakuierungsplänen.
  • Schulungen und Unterweisungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, damit diese sich der Gefahren bewusst sind und Schutzmaßnahmen einhalten können.
  • Einbindung der Führungskräfte: Klare Verantwortung und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften.
  • Einrichtung von Kontrollmechanismen: Überprüfung, ob die Maßnahmen eingehalten werden (z. B. durch Audits, Inspektionen oder interne Kontrollsysteme).

Was ist personenbezogener Arbeitsschutz?

Der personenbezogene Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit des einzelnen Arbeitnehmers zu schützen.  
Im Gegensatz zum technischen oder organisatorischen Arbeitsschutz, der eher auf allgemeine, kollektive Maßnahmen abzielt, stehen beim personenbezogenen Arbeitsschutz der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Vordergrund.

Ziele des personenbezogenen Arbeitsschutzes: 

  • Schutz vor gesundheitlichen Gefahren: Dazu gehören sowohl physische als auch psychische Belastungen.
  • Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden: Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden erhalten bleibt und gefördert wird.
  • Prävention: Frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken und aktive Maßnahmen zur Vorbeugung.

Maßnahmen des personenbezogenen Arbeitsschutzes: 

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
    • Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Atemschutzmasken, Handschuhe etc. 
    • Einsatz ist verpflichtend, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen.
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Anpassung der Arbeitsplätze an die körperlichen Eigenschaften der Mitarbeitenden (z. B. höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle).
  • Individuelle Schutzmaßnahmen: 
    • Medizinische Vorsorgeuntersuchungen (z. B. zur Früherkennung von Berufskrankheiten). 
    • Impfangebote (z. B. Grippeimpfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen).
  • Schulungen und Unterweisungen:  
    • Sensibilisierung für Sicherheitsrisiken und gesundheitsförderndes Verhalten. 
    • Regelmäßige Einweisungen, wie Gefährdungen vermieden werden können.
  • Berücksichtigung psychischer Gesundheit:   
    • Maßnahmen gegen Stress, Burnout und Mobbing.
    • Angebote wie Supervision, psychologische Beratung oder flexible Arbeitszeitmodelle

Fazit: Der organisatorische Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements und ergänzt den technischen und personenbezogenen Arbeitsschutz. Alle drei Aspekte tragen nicht nur zur Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden bei, sondern steigern auch die Motivation und Produktivität.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?

Der Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz liegt hauptsächlich in der Perspektive und dem Fokus der beiden Begriffe: 

Arbeitssicherheit:
Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. 
 

  • Fokus: Konkrete technische, organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen zur Unfallvermeidung. 
  • Beispiele: Sicherheitsausrüstung (Helme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe); Gefährdungsbeurteilungen; Maschinen- und Gerätesicherheit, Schulungen zur sicheren Handhabung von Geräten 
  • Ziel: Ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen, in dem Beschäftigte möglichst ohne Gefährdungen arbeiten können

Arbeitsschutz:
Arbeitsschutz ist der umfassendere Begriff, der sämtliche gesetzlichen, organisatorischen und individuellen Maßnahmen umfasst, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten.
 

  • Fokus: Schutz vor physischen und psychischen Gefahren, der präventiv durch Regelungen und Richtlinien unterstützt wird.
  • Beispiele: Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und Verordnungen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung); Schutz vor Belastungen (z. B. Lärmschutz, ergonomische Arbeitsplätze, Vermeidung psychischer Überlastung); Vorsorgeuntersuchungen; Gesundheitsförderung (z. B. Stressmanagement, Förderung von Pausen)
  • Ziel: Nachhaltige Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.

Fazit: 
Arbeitssicherheit ist ein Teilaspekt des Arbeitsschutzes und konzentriert sich vor allem auf die Vermeidung von Unfällen und akuten Gefahren. 
Arbeitsschutz ist der umfassendere Begriff und umfasst neben der Arbeitssicherheit auch die Förderung langfristiger Gesundheit und die Erfüllung rechtlicher Vorgaben. 
Beide Konzepte arbeiten eng zusammen, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. 

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