Damit der Arbeitsschutz den modernen Anforderungen genügt und die Sicherheit und Gesundheit aller Menschen an ihren Arbeitsplätzen gewährleistet ist, gibt es in Deutschland das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem. Das bedeutet: Mit dem Erlass von Arbeitsschutzregelungen und deren Durchführung sind sowohl der Staat (Bund und Länder), als auch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) beauftragt.
Als Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen, Mittel und Methoden verstanden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu wahren. Es lassen sich unterscheiden:
Technischer Arbeitsschutz
um Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern abzuwenden, die von Arbeitsmitteln, Stoffen und Produkten, Prozessen oder von der Umgebung und Gestaltung des Arbeitsplatzes ausgehen;
Medizinischer Arbeitsschutz
um die Gesundheit der Mitarbeiter durch eine förderliche Arbeitsumgebung zu erhalten und zu fördern;
Sozialer Arbeitsschutz
welcher besonders schutzbedürftige Personengruppen (wie z. B. Kinder, Jugendliche sowie Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt) berücksichtigt und auch mit den Vorschriften über die Arbeitszeit dazu beiträgt, die Beschäftigten vor etwaigen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen. Für besondere Berufsgruppen wie Berufskraftfahrer und Heimarbeiter gelten spezielle Schutzanforderungen.
In allen Unternehmen müssen die rechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz umgesetzt sein und eingehalten werden. Darüber hinaus kann ein Arbeitsschutzmanagement betrieben werden, in dem alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zusammengeführt werden. Sie sind immer darauf ausgerichtet, Beschäftigte vor Arbeitsunfällen zu schützen und mögliche Folgen zu verringern. Zudem soll vermieden werden, dass Mitarbeiter akut oder chronisch krank werden. Letztlich trägt alles zum Arbeitsschutz bei, was eine menschengerechte Arbeit fördert.
Als Führungskraft tragen Sie die Verantwortung
Als Unternehmer und als Vertreter der Unternehmensleitung, also als Führungskraft tragen Sie für den Arbeitsschutz die direkte Verantwortung.
Als Verantwortlicher müssen Sie den Arbeitsschutz umsetzen, indem Sie dabei mitwirken, dass die gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben in Ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden. Sie sollten wissen,
- welche Vorschriften für Sie und Ihren Verantwortungsbereich gelten,
- inwiefern Sie für die Einhaltung von Vorschriften zum Arbeitsschutz verantwortlich sind,
- in welchem Umfang Sie Mitarbeiter unterweisen müssen,
- wie Sie und Ihre Mitarbeiter durch Hinweise und Vorschläge selbst zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beitragen können.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitsschutz nicht als eine lästige Verpflichtung angesehen wird, Gesetze und Regelungen notgedrungen im Unternehmen umsetzen zu müssen. Vielmehr sollte der Arbeitsschutz als eine Managementaufgabe (Führungsaufgabe) verstanden werden, um eine ideale Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Mitarbeiter ihre Leistungsbereitschaft und ihr Leistungsvermögen umfänglich abrufen können.
Arbeitsschutz ist ein Beitrag zur Steigerung der Qualität von Arbeit und damit auch zur Steigerung der Zufriedenheit der Kunden, letztlich aber beeinflusst er im Positiven die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.