Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde das Prüfen von Arbeitsmitteln zentral zusammengeführt und gesetzlich geregelt. Konkretisiert werden die einzelnen Punkte in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch können spezielle DGUV-Vorschriften herangezogen werden, um Prüfungen oder Prüffristen zu ermitteln. In der Regel ist eine Prüfung spätestens alle 12 Monate zu wiederholen. Detaillierte Auskunft zu den genannten Themen geben die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ und die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“.