Ausbildung zum Lkw-Ladekranführer

Grundlage für die Ausbildung sind die DGUV Vorschriften 52 und 54 und der DGUV Grundsatz 309-003. Diese legen die grundsätzliche Pflicht, die Dauer und den Inhalt einer Ausbildung des Bedienpersonals von Lkw-Ladekranen und Lkw-Fahrzeugkranen fest. Um die entsprechenden Fachkenntnisse zu erweitern und Arbeitsunfälle zu vermeiden ist diese Ausbildung auch von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben und erfolgt nach deren Grundsätzen. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Zielgruppe

Fahrer/innen von Lkw mit Ladekran, Ladekranbediener

Teilnehmerzahl

8-12 Teilnehmer/innen

Dauer

1 Tag

Termine

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Trainingsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Pflichten des Ladekranführers
  • Aufbau und Funktion
  • Allgemeiner Betrieb und regelmäßige Prüfungen
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Tägliche Einsatzprüfung, Wartungsarbeiten
  • Standsicherheit, zulässige Lasten, Lastdiagramme
  • Praktische Übungen
  • Erfolgskontrolle in Theorie und Praxis

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