Safe Work Schulung
Schulung für Mitgänger-Flurförderzeuge
Praxisnah nach DGUV
Mitgänger-Flurförderzeuge wie Handhubwagen und Elektro-Hubwagen kommen häufig in innerbetrieblichen Transportprozessen zum Einsatz. Obwohl diese Geräte keine Fahrerkabine besitzen, gelten auch hier die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 68, der DGUV Grundsatz 308-001 sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Eine fachgerechte Unterweisung ist zwingend erforderlich, da auch mit diesen Geräten erhebliche Gefährdungen verbunden sein können – insbesondere bei beengten Platzverhältnissen, Gefälle, dem Umgang mit Regalen oder beim Be- und Entladen von LKW.