Brandschutzhelfer
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2, der DGUV V1 § 22 Abs. 2 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 Abs. 6.2 ist jedes Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet betriebliche Brandschutzhelfer auszubilden. Der Teilnehmer in diesem Seminar erhält einen Einblick in die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.
Trainingsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Pflichten des Flurförderzeugführers
- Aufbau und Funktion
- Allgemeiner Betrieb und regelmäßige Prüfungen
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Tägliche Einsatzprüfung, Wartungsarbeiten
- Standsicherheit, zulässige Lasten, Lastdiagramme
- Praktische Übungen
- Erfolgskontrolle in Theorie und Praxis
Zielgruppe:
Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmer
Teilnehmerzahl:
10 – 20
Dauer:
4 Stunden
Termine auf Anfrage
Ihre Ansprechpartnerin:
Nicole Kampelsberger
Tel: 0851/7000-6147