Mercedes Benz Unimog Winterreifenpflicht Beutlhauser Kommunaltechnik

29. Oktober 2018 Vertrieb, Kommunaltechnik

Winterreifenpflicht nach §2 Abs. 3a StVO

Mit der Anpassung der situativen Winterrreifenpflicht für LKW, hat der Gesetzgeber im § 2 der StVO die Nutzung von Winterreifen mit Seitenwandkennzeichnung eines sogenannten “3 Peak Mountain Snow Flake” („Alpine-Symbol“) bei winterlichen Wetterverhältnissen an allen Rädern vorgeschrieben. Dies gilt für Fahrzeuge, die mit Reifen ab Produktionsjahr 2018 im öffentlichen Verkehr genutzt werden.

Anmerkung: Winterreifen, z.B. mit M+S-Kennzeichnung, die bis 31.12.2017 produziert wurden, sind weiter bis 2024 verwendbar.

Der § 2 der StVO nimmt jedoch bestimmte Fahrzeuge generell von der Winterreifenpflicht aus, wie z.B.:

  • Fahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz)
  • Nutzufahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (Schlüssel-Nr.: 8710/87/1000 /8720/87/2000)

und für unsere Kunden wichtig:

  • Spezialfahrzeuge **) , für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorie C1, C2 oder C3 verfügbar sind ***)

Anmerkung: Diese Reifen sind generell verfügbar, aber nicht verfügbar al Winterreifen dieser Kategorie

Das BMVI wird Mitte November 2018 eine Interpretation der zuletzt genannten Problematik in einer Verkehrsblattverlautbarung veröffentlichen.

Anmerkungen: **) Fahrzeuge aller UNIMOG-BR- und ZETROS sind Spezialfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2/N3/N2G/N3G/N2GS/N3GS (S=Special Purpose), die z.B. im Straßenunterhaltungsdienst i.V.m. An-und Aufbaugeräten und weiteren speziellen Anwendungen eingesetzt werden. ***) Gemäß Definition 2.12 der ECE 117: "Spezialreifen", der für den wechselnden Einsatz sowohl auf der Straße als auch im Gelände oder für andere besondere Zwecke vorgesehen sind… Kennzeichnung z.B. mit „MPT“ (Multi-Purpose Tire) „ML“ (Mining and Logging) „ET“ (Extra Tread) und/oder „POR“ ( gem. Definition Pkt. 4.2.7 der ECE 117)C1+C2: Profiltiefe>/= 11 mm , Geschw.-kat. </=Q und C3: Profiltiefe >/= 16 mm, Geschw..-kat. </= K / alle Blocklauffläche, Negativanteil >/=35% (gem. Definition Pkt. 6.6 und 6.7 der ECE 117) Reifen die mit der sogenannten POR (Professional Off Road)-Kennzeichnung sind vom Anwendungsbereich der ECE R117 ausgenommen und bedürfen somit nicht einer Kennzeichnung mit dem „Alpine-Symbol“ (§ 36 Abs.4 Nr.2 der StVZO)

(Quelle: Herstellerinformation Daimler AG, Mercedes Benz Special Trucks vom 25.10.2018)

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