12. Oktober 2018 Kommunaltechnik
Unimog Geräteträger mit Traktor-Zulassung* in der EU
Der Unimog rechnet sich. Für Kommunen und Landwirte.
Mit der Zulassung als Traktor besteht für Landwirte, Lohnunternehmer und Kommunen die Möglichkeit, viele Vorteile** in Anspruch zu nehmen.
- Steuerfrei bei Zulassung als Traktor (LoF)
- Es dürfen 2 Anhänger angehängt werden
- Ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot
- Fahren mit Führerschein Kl. T bis 60km/h
- Diesel-Steuerrückvergütung
- Größere zulässigere Fahrzeugbreite bis 3m
- Frontgeräte sind erlaubt
- Befreiung von EG-Kontrollgerät und Fahrerkarte
- Mautfreiheit
- Höhere zulässige Achslasten (Anhänger)
- Ausgenommen vom Einfahrverbot in Umweltzonen
- Befreit von Berufskraftfahrerqualifikation
Bei auftretenden Fragen zögern Sie bitte nicht und sprechen Sie das Beutlhauser-Team vom Geschäftsbereich Kommunaltechnik direkt darauf an.
*Für Deutschland gilt die nationale Kleinserie zu Zulassung als Traktor weiterhin
**Die jweils verwendbaren Vorteile sind international unterschiedlich und mit den jeweiligen Behörden zu klären.
Quelle: Mercedes Benz