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12. August 2018 Beutlhauser-Gruppe, Service, Vertrieb, Kommunaltechnik, Beutlhauser-Gruppe

Mautpflicht für landwirtschaftliche Unternehmern

Landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind bei geschäftsmäßigen und entgeltlichen Beförderungen immer von der Maut befreit. Unabhängig von der Geschwindigkeit sind Land-/Forstwirte und Dienstleiter im Rahmen Ihrer eigenen Tätigkeiten beim Einsatz von Standardtraktoren/Unimog LoF, grundsätzliche von der Maut befreit. Bis zur endgültigen Aufnahme in das neue Mautgesetz, welches voraussichtlich ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gilt die Übergangsregelung. Es ist aber auch durchaus möglich, dass es bis dahin erneute Änderungen zur Maut geben wird.

Bei auftretenden Fragen zögern Sie bitte nicht und sprechen Sie das Beutlhauser-Team vom Geschäftsbereich Kommunaltechnik direkt darauf an.

[ansprechpartner geschaeftsbereich="kommunaltechnik" typ="kauf"]

 

(Quelle: Mercedes Benz "Unimog aktuell", Ausgabe 06/2018)

 

 

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